Forderungen zum NRW-Filmerbe an die Kultur- und Medienpolitik des Landes NRW
Filmemacher*innen und Produzent*innen aus NRW sowie Multiplikator*innen der Film- und Kulturvermittlung und Verantwortliche für Archive und Sammlungen aus NRW haben auf dem Symposium „Das NRW-Filmerbe – Archivierung, Digitalisierung und Veröffentlichung“, am 26. und 27. April in Köln, Forderungen zum „NRW-Filmerbe“ aufgestellt. Sie lauten:
1. Die Politik in NRW muss auf die durch die Digitalisierung entstandene Historisierung des Mediums Film und des Aufführungsorts Kino reagieren und Mittel für das Filmerbe des Landes bereitstellen. Die Filmemacher*innen und Teilnehmer*innen des Symposions fordern, endlich auch den Film in das kulturelle Gedächtnis des Landes aufzunehmen, sein Erbe zu pflegen und gleichzeitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
2. Das Thema „NRW-Filmerbe“ und seine Ausstattung gehören in den Koalitionsvertrag der neuen Landesregierung ab 2017. Ebenso ist das Thema in den Kulturförderplan des Landes ab 2018 nach dem Kulturfördergesetz aufzunehmen und als Arbeitsgebiet der Kulturpolitik zu etablieren. Dabei sind bereits ab 2018 weitere Mittel bereit zu stellen, zeitlich unabhängig von dem geplanten Bund-Länder-Programm zur Sicherung des deutschen Filmerbes, denn es gibt dringenden erkannten Sanierungsbedarf bei bekannten Filmwerken aus NRW.
3. Da Film nur in der Projektion sichtbar wird, ist sicherzustellen, dass alte und neue Bilder des Landes NRW in aktuellen digitalen Formaten vorliegen und im Kino und auf anderen digitalen Wegen als Kulturgut zugänglich bleiben. Hierbei kämen u.a. die Bibliotheken in NRW als Aufführungsort in Frage, für die ein Kanal / eine Plattform mit den historischen Filmbildern des Landes eingerichtet wird und die Filme durch eine Bibliothekslizenz abgelöst werden.
4. Eine vollständige Erhebung des NRW-Filmerbes (mit einem Schwerpunkt auf den 60er Jahren bis 2000) ist Voraussetzung für weitere Maßnahmen zur Sicherung und Sichtbarmachung des NRW-Filmerbes aus den vergangenen Dekaden und daher prioritär. Das Filmbüro NW ist historisch wie aktuell die Institution, das durch seine Kenntnisse und durch die Nähe zur Filmlandschaft in NRW diese Erhebung am besten leisten kann und dafür ausgestattet werden soll.
5. Die Erhebung und ihre Daten sind Grundlage dafür, dass vom Land NRW bereit gestellte Mittel in ein Bund-Länder-Programm zum deutschen Filmerbe mit der Auflage verknüpft werden kann, dass das NRW-Filmschaffen bei der Digitalisierung und bei der Archiv-Sicherung angemessen vertreten ist.
6. Bei der Erhebung selbst wie auch bei der Verwendung der Daten ist dafür Sorge zu tragen, dass das Filmschaffen von Regisseurinnen und Filmemacherinnen umfassend erhoben und ihre Werke bei der Digitalisierung und Sicherung Eingang finden sowie durch Veröffentlichung und Vermittlung zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch und besonders für den Dokumentar-, den Experimental- und Kurzfilm, die in NRW traditionell eine überregionale Bedeutung haben.
7. Falls es notwendig wird, eine Auswahl von Filmen für die langfristige Archivsicherung und deren Kosten zu kuratieren, sind in einer Kommission / Jury auch Filmemacher*innen, das Filmbüro NW und ein Archivar / Kurator einzusetzen.
Köln, den 27. April 2017
für die Veranstalter des Symposiums „Das NRW-Filmerbe“
Petra L. Schmitz
Dokumentarfilminitiative im Filmbüro NW